Ausbeutung, Lohnprellung, Verstöße gegen die Bewachungsverordnung?

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Die Bochumer Linksfraktion fordert Aufklärung in Bezug auf Unregelmäßigkeiten bei einem großen Sicherheitsdienst, den die Stadt Bochum mit der Bewachung von Geflüchtetenunterkünften beauftragt hat. Es geht um mögliche Ausbeutung durch illegal niedrige Löhne, Lohnprellung, Verstöße gegen die Bewachungsverordnung, und eine undurchsichtige Struktur an Subunternehmen. Mit einer umfangreichen Anfrage bringt DIE LINKE. im Rat das Thema auf die Tagesordnung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales, der am heutigen Mittwoch, den 8. September tagt.

Und darum geht es: Personen, die als Wachleute in den Bochumer Geflüchtetenunterkünften gearbeitet haben, haben sich wegen einer Reihe von Unregelmäßigkeiten an die Medien und auch unsere Fraktion gewandt. Sie berichten, dass sie für das von der Stadt Bochum beauftragte Unternehmen RSD – Rheinische Sicherheits Dienste tätig waren, jedoch bei einem Subunternehmen (WESTTURM Sicherheitsdienst GmbH, Gummersbach) angestellt worden sind.

Den Berichten zufolge wurden sie von dem Unternehmen dazu gebracht als Sicherheitsleute zu arbeiten, ohne dass schriftliche Arbeitsverträge vorlagen, und ohne zuvor ordnungsgemäß gemeldet worden zu sein. Das wäre ein klarer Verstoß gegen die Bewachungsverordnung, deren Einhaltung vom Ordnungsamt der Stadt kontrolliert werden müsste. Löhne seien zunächst nur in bar gezahlt worden. Die Beträge sollen dabei sowohl unter dem tariflichen als auch unter dem gesetzlichen Mindestlohn gelegen haben – auch das wäre illegal.

Weiter berichten die Betroffenen, dass spätestens seit April 2016 viele Betroffene selbst diese Löhne nicht mehr ausgezahlt bekamen, wegen Versprechungen des Arbeitgebers jedoch weiter arbeiteten – zum Teil auch in Doppel- und Dreifachschichten. Inzwischen machen sie ausstehende Lohnzahlungen von 2.000 bis 9.600 Euro pro Person geltend, und sind durch die ausbleibenden Löhne in finanzielle Notlagen geraten.

Von der WESTTURM Sicherheitsdienst GmbH sind sie Berichten zufolge zum Teil an ein weiteres Subunternehmen (Linken GmbH) verwiesen worden, das angeblich für ausbleibenden Zahlungen verantwortlich sei. Insgesamt sollen mehr als 80 Wachleute betroffen sein, die in den Bochumer Geflüchtetenunterkünften beschäftigt worden sind. Die Betroffenen berichten weiter, dass sie die Stadt Bochum bereits vor Monaten über diese Probleme informiert haben, dass sich dennoch nichts geändert habe.

Dazu fragt die Linksfraktion an:

  1. Ist der Stadt Bochum die Firma RSD – Rheinische Sicherheits Dienste GmbH & Co.KG bekannt? In welchen Vertragsverhältnissen stand oder steht die Stadt Bochum mit dem Unternehmen?
  2. Ist der Stadt Bochum die Firma WESTTURM Sicherheitsdienst GmbH bekannt?
    Bestanden oder bestehen Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt Bochum und dem Unternehmen? Wenn ja, welcher Art?
  3. Ist der Stadt Bochum die Firma Linken GmbH bekannt? Bestanden oder bestehen Vertragsverhältnisse zwischen der Stadt Bochum und dem Unternehmen? Wenn ja, welcher Art?
  4. Wann hat die Stadt Bochum von den oben geschilderten Problemen erfahren? Was hat die Stadt Bochum daraufhin zu welchem Zeitpunkt unternommen?
  5. In welchen Bochumer Geflüchtetenunterkünften wurde bzw. wird die Firma RSD – Rheinische Sicherheits Dienste GmbH & Co.KG eingesetzt? (Jeweils mit Angabe der Zeiträume)
  6. Welcher Verrechnungssatz wurde bzw. wird der RSD GmbH & Co.KG bezahlt?
  7. Der im Oktober 2014 vorgestellte Acht-Punkte-Plan der Bezirksregierung Arnsberg sieht unter anderem vor, dass in Geflüchtetenunterkünften ausschließlich Personal des auftragsnehmenden Sicherheitsunternehmens beschäftigt wird. Der Einsatz von Subunternehmen ist ausgeschlossen. Ebenfalls ist festgelegt, dass alle beauftragten Sicherheitsunternehmen die Mitgliedschaft im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband nachweisen müssen, und dass der tarifliche Mindestlohn gezahlt wird. Der Acht-Punkte-Plan gilt verbindlich für Landesunterkünfte, aber auch die Kommunen sind aufgefordert, sich an die Standards des Plans zu halten. Dazu fragen wir an:- Hat die Stadt Bochum den Einsatz von Subunternehmen in den Verträgen mit Sicherheitsunternehmen vertraglich ausgeschlossen? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie ist der Einsatz von Subunternehmen zu erklären?- Ist das Unternehmen RSD – Rheinische Sicherheits Dienste GmbH & Co.KG Mitglied im BDSW oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband? Wenn nein, warum wurden die Aufträge dennoch an das Unternehmen vergeben? Wenn ja, in welchem Verband ist das Unternehmen Mitglied?- Hat die Stadt Bochum das Unternehmen RSD – Rheinische Sicherheits Dienste GmbH & Co.KG vertraglich zur Zahlung des tariflichen Mindestlohns an alle in den Unterkünften Beschäftigten verpflichtet? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wie bewertet die Stadt Berichte der Betroffenen, dass niedrigere Stundenlöhne gezahlt worden sind?
  8. Nach §9 (3) Bewachungsverordnung müssen Gewerbetreibende die Wachpersonen, die sie beschäftigen wollen, der zuständigen Behörde unter Übersendung weiterer Unterlagen (Unterrichtungsnachweis, Prüfungszeugnis etc.) vorher melden. Die Ordnungsbehörde kann pro Verstoß bis zu 5.000,00 Euro Bußgeld verhängen. Dazu fragen wir an:- Wurde vom Ordnungsamt überprüft, ob für die an den Bochumer Geflüchtetenunterkünften Beschäftigten Wachpersonen Wächtermeldungen vorliegen?- Lagen für alle von dem Unternehmen RSD – Rheinische Sicherheits Dienste GmbH & Co.KG und eventueller Subunternehmen eingesetzte Beschäftigte Wächtermeldungen vor Beginn ihrer Tätigkeit in den Bochumer Geflüchtetenunterkünften vor?- Liegen aktuell Wächtermeldungen für alle Beschäftigten vor?

Wir bitten darum, dass die Antwort auf diese Anfrage auch dem Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung sowie dem Rat mitgeteilt wird. Die Anfrage als pdf-Datei.