Inakzeptabel: Verwaltung missachtet Ratsbeschluss zur Zweckentfremdungssatzung

Protest Bochum

[Update 29.08.2017: Nach Kritik der Linksfraktion, der Grünen im Rat, des Mietervereins und weiteren Initiativen hat die Verwaltung doch noch den Entwurf einer Satzung vorgelegt.]

Anders als vom Bochumer Rat auf Initiative der Linksfraktion beschlossen, will die Verwaltung zur kommenden Ratssitzung keinen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorlegen. Die Bochumer Linksfraktion kritisiert die Missachtung des Ratsbeschlusses scharf und sieht Oberbürgermeister Thomas Eiskirch in der Verantwortung.

„Dass die Stadtverwaltung den Auftrag des demokratisch gewählten Gremiums nicht erfüllt, ist inakzeptabel“, sagt der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf-D. Lange. Ausreden, dass die Zeit zu knapp gewesen sein soll, lässt er nicht gelten. „Es gibt eine Mustersatzung des Landes, die als Entwurf einfach übernommen werden kann. Außerdem liegen die fertigen Satzungen der Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster als Vorlage vor. Niemand kann mir erzählen, dass die gut bezahlten Fachleute in der Bochumer Verwaltung unfähig sind, innerhalb von sechs Wochen das hinzubekommen, was eine ehrenamtliche Initiative in der Hälfte der Zeit geschafft hat.“

Damit bezieht sich Ralf-D. Lange auf den Satzungsentwurf, den das Netzwerk ‚Stadt für Alle’ Anfang August veröffentlicht und zur Diskussion gestellt hat. „Die Missachtung des Ratsbeschlusses sorgt für eine neue Situation. Wir behalten uns vor, erneut einen Dringlichkeitsantrag zu stellen, um den Entwurf auf die Tagesordnung zu bringen.“

Die Bochumer Linksfraktion fordert bereits lange, dass die Stadt eine Zweckentfremdungssatzung erlässt, um Wohnungsleerstände in Bochum melde- und genehmigungspflichtig zu machen. Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum die Wohnung nicht vermietet wird. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen. Die Eile ist geboten, weil die neue schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Der Mieterverein hat darauf hingewiesen, dass angesichts dessen vieles dafür spricht, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen.