Verkaufsoffene Sonntage: Rat entscheidet über Aufhebung rechtswidriger Verordnung

Am Donnerstag, den 18. Mai entscheidet der Bochumer Rat erneut über die umstrittenen verkaufsoffenen Sonntage. Die Linksfraktion beantragt, die städtische Verordnung aufzuheben, die insgesamt sechs verkaufsoffene Sonntage in diesem Jahr vorsieht. Die erste der geplanten Sonntagsöffnungen ist bereits vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen untersagt worden.

Bild Ralf-D. Lange

„Das Gericht hat eindeutig festgestellt, dass die gegen unsere Stimmen beschlossene Verordnung gegen Recht und Gesetz verstößt“, sagt der Vorsitzende der Bochumer Linksfraktion Ralf-D. Lange. „Von Anfang an haben wir auf die rechtlichen Probleme der Verwaltungsvorlage hingewiesen. Es ist peinlich genug, dass Oberbürgermeister Thomas Eiskirch und Rechtsdezernent Sebastian Kopietz trotzdem auf den Beschluss gedrängt haben. Jetzt muss der Rat seine Fehlentscheidung korrigieren. Nur so können wir der Stadt weitere Niederlagen vor Gericht ersparen.“

Die Linksfraktion bezieht sich in ihrer Argumentation auf die einstweilige Anordnung, welche die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die Sonntagsöffnung am 30. April erwirkt hat. In der Begründung stellt das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest: „Es kann bereits im Verfahren vorläufigen Rechtsschutzes sicher beurteilt werden, dass die umstrittene Rechtsverordnung jedenfalls im angegriffenen Umfang offensichtlich rechtswidrig und nichtig ist.“ Weiter schreibt das Gericht, die vom Bochumer Rat beschlossene Verordnung werde dem verfassungsrechtlichen Auftrag des Sonntagsschutzes „nicht ansatzweise gerecht“.

„Mit unserem Antrag unterstützen wir die Gewerkschaft ver.di und die Allianz für den freien Sonntag“, sagt Ralf-D. Lange. „Sowohl die im Einzelhandel Beschäftigten als auch die Unternehmen brauchen jetzt Planungssicherheit. Diese Ratssitzung ist die letzte vor dem 11. Juni, an dem die nächste Sonntagsöffnung geplant ist. Sollten SPD, CDU und die Grünen versuchen, an ihrem rechtswidrigen Beschluss festzuhalten, kommt es nur zu weiteren Gerichtsverfahren und Niederlagen für die Stadt. Davon hat niemand etwas.“

Der Antrag im Wortlaut.

Rede: Freien Sonntag schützen, Niederlagen vor Gericht vermeiden!

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange auf der Ratssitzung

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange auf der Ratssitzung am 30. März 2017 zum Tagesordnungspunkt 1.12 (Verkaufsoffene Sonntage)

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Shoppen am Sonntag ist kein Menschenrecht. Allerdings ist der Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreier Tag durch das Grundgesetz geschützt. Aber ich will hier nicht die Diskussionen der letzten Jahre wiederholen, das wäre wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Aus grundsätzlichen Überlegungen sind und waren wir als Linksfraktion schon immer gegen verkaufsoffene Sonntage – auch, um ein Mindestmaß an gemeinsamen privaten und gesellschaftlichen Aktivitäten für möglichst viele zu gewährleisten. Darauf hat auch immer wieder die „Allianz für den freien Sonntag“ hingewiesen, ein Zusammenschluss von Kirchen und Gewerkschaften. Aber diese Einwände haben Sie, meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren immer wieder mehrheitlich beiseite geschoben.

Die Gesetzeslage hat sich in dieser Angelegenheit nicht geändert. Allerdings schauen die Gerichte inzwischen zu Recht genauer hin. Von daher verbietet es sich eigentlich, in dieser Angelegenheit wie in jedem Jahr zu verfahren. Allerdings spricht hier die Vorlage der Verwaltung eine ganz andere Sprache. Es scheint, als würde hier nach dem Prinzip „Augen zu und durch“ gehandelt. Als hätte es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW vom Juli und August letzten Jahres nicht gegeben, die besagen, dass Sonntagsöffnungen nur noch zulässig sind, wenn die prägende Wirkung des Anlasses wie z.B. eine Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages überwiegt. Und das, meine Damen und Herren, muss jedes Mal im Einzelfall und stundengenau nachgewiesen werden.
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Verkaufsoffene Sonntage: Linksfraktion stimmt gegen Verwaltungsvorlage

Die Linksfraktion kündigt an, auf der Ratssitzung am Donnerstag, den 30. März gegen die Pläne für sechs verkaufsoffene Sonntage in Bochum zu stimmen. Und sie fordert die anderen Ratsmitglieder auf, das ebenso zu tun.

Bild Ralf-D. Lange

„Als Rat müssen wir die Verwaltung zurückpfeifen“, sagt der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf-D. Lange. „Die Sonntagsöffnungen bringen den Stadtteilen nichts, aber sie belasten die Beschäftigten im Einzelhandel zusätzlich. Außerdem ist die Beschlussvorlage nicht rechtssicher. Sollten SPD, CDU und Grüne mit ja stimmen, wird der Beschluss wahrscheinlich sowieso vor Gericht gekippt – mit zusätzlichen Kosten für die Stadt. Diese Peinlichkeit sollten wir uns ersparen.“

Gegen die jetzt von der Verwaltung vorgeschlagenen Sonntagsöffnungen haben sich neben der Linksfraktion auch der Deutsche Gewerkschaftsbund, die Gewerkschaft ver.di, der evangelische Kirchenkreis und die katholische Kirche positioniert. ver.di hat außerdem angekündigt eine Klage zu prüfen, sollte die Stadt versuchen, die Sonntagsöffnungen in Bochum durchzusetzen.

Zuletzt hat der ver.di-Bezirk Bochum-Herne erfolgreich eine einstweilige Verfügung gegen den verkaufsoffenen Sonntag am 19. März in Wanne erwirkt. Das Gericht entschied, dass die Geschäfte geschlossen bleiben müssen. Die Klage war nötig geworden, weil der Herner Rat ebenfalls versucht hatte, sich mit einem vergleichbaren Beschluss über geltendes Recht hinweg zu setzen.

Im vergangenen September musste der Bochumer Rat die für den 02.10. und 11.12.2016 beschlossenen Sonntagsöffnungen nachträglich streichen. Die von SPD, Grünen und der CDU gemeinsam durchgesetzte Genehmigung war rechtswidrig. DIE LINKE hatte als einzige Fraktion im Bochumer Rat geschlossen gegen die Sonntagsöffnungen gestimmt und seit Dezember 2015 auf eine rechtliche Klärung gedrängt.

Hartz-IV-Sanktionen: Linksfraktion fordert Zahlen

Verstößt das Jobcenter gegen das Grundgesetz, wenn es Arbeitslosen die ALGII-Leistungen bis weit unter das Existenzminimum zusammenkürzt? Eine Klage dazu ist aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht anhängig. Trotz der ungeklärten Rechtslage setzt das Bochumer Jobcenter weiter Menschen mit den umstrittenen Kürzungen unter Druck. Eine Anfrage der Linksfraktion im Rat soll jetzt klären, wie groß das Problem in Bochum tatsächlich ist.

Gültaze Aksevi

„Die Hartz-IV-Sätze stellen das offiziell anerkannte Existenzminimum dar und sind unserer Meinung nach sowieso schon zu niedrig“, sagt Gültaze Aksevi, Mitglied der Linksfraktion im Rat. „Trotzdem kürzt und streicht das Jobcenter vielen Menschen selbst diese Leistungen, wenn sie bürokratische Auflagen nicht erfüllen, oder sie unpassende oder unterbezahlte Jobs nicht annehmen wollen beziehungsweise können. Damit stürzt das Jobcenter die Betroffenen nicht nur in schlimme Notsituationen. Es sorgt auch dafür, dass die Menschen während der Jobsuche von Unternehmen erpressbar sind.“

Um die Hartz-IV-Repressionen einzudämmen, fordert die Bochumer Linksfraktion ein Sanktionsmoratorium auf kommunaler Ebene – mindestens, bis über die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht entschieden ist. In einem ersten Schritt fragt die Fraktion nun die Zahlen für Bochum ab. „Wir wollen wissen, wie viele Menschen in unserer Stadt genau betroffen sind, und wie viele sogar ganz ohne Leistungen dastehen“, sagt Gültaze Aksevi. „Außerdem sollen uns die Behörden die Gründe für die Kürzungen und Streichungen darlegen, und wir wollen wissen, wie viele Klagen und Widersprüche es dagegen gab.“ Darüber hinaus fordert die Linksfraktion Zahlen dazu ein, in wie vielen Fällen Widerspruchsverfahren letztendlich erfolgreich waren – wie häufig das Bochumer Jobcenter also Leistungen nachweislich zu Unrecht kürzen wollte oder gekürzt hat.

Die Anfrage im Wortlaut als pdf.

Einladung zur Stadtteil-Diskussion: „Gentrifizierung? In Bochum?“

Flyer Gentrifizierung Bochum

Eine Eisdiele in der alten Eckkneipe, ein selbstverwaltetes Café, Studi-WGs statt Leerstand: Was die einen als Wiederbelebung eines Stadtteils begrüßen, weckt bei anderen zwiespältige Gefühle. Kann sich in Bochum eine Entwicklung wiederholen, die in anderen Städten zu rasant steigenden Mieten und der Verdrängung alteingesessener Kiez-Bewohner*innen geführt haben?

„Gentrifizierung“ bedeutet: Leerstand und niedrige Mietpreise locken Junge und Kreative an, eine „Szene“ entsteht. Das macht die Stadtteile für eine zahlungskräftigere Klientel attraktiv – alles wird teurer, Investoren kommen, am Ende können diejenigen, die seit Jahrzehnten im Stadtteil wohnen, sich ein Leben dort nicht mehr leisten.

Jahrelang galt Bochum als nicht gentrifizierbar. Ist das noch so? Die Schrumpfung der Stadt ist vorerst gestoppt. Eine verquere städtische Wohnungspolitik sorgt dafür, dass es viel zu wenig bezahlbaren Wohnraum gibt. Laut Wohnungsmarktbericht sind die Angebotsmieten in Bochum schon im Jahr 2015 um durchschnittlich 3,4 Prozent gestiegen – bei einer Inflationsrate von nur 0,3 Prozent. Investoren wie Vonovia errichten Neubauten, in denen der Quadratmeter fast das Doppelte der lokalen Durchschnittsmiete kostet.

Aktuell wird viel darüber diskutiert, welche Verantwortung Gruppen und Initiativen tragen, die ihren Stadtteil wiederbeleben und selbst gestalten wollen. Was können sie tun, damit Bochum eine Stadt für Alle wird? Wie können sie sicherstellen, nicht selbst zum Teil des Problems zu werden? Wenn solche Debatten anonym und online geführt werden, dann geht das meistens schief. Deshalb lädt DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum zu einer Veranstaltung ein, auf der wir uns solidarisch und sachlich am Beispiel „Kortländer-Kiez“ über diese Fragen austauschen können.

Eine Stadtteil-Diskussion mit Input-Beiträgen von Martin Krämer (Mieterforum Ruhr), Regina Sidel (Botopia Netzwerk) und Melina Loschen (Eden e.V.) | Moderation: Sabine Lehmann.

Wann: Dienstag, 28. März 2017, 18:30 Uhr
Wo: Trinkhalle, Herner Str. 8, Bochum

Sozial- und Gesundheitsarbeit ausreichend finanzieren!

Die Linksfraktion im Bochumer Rat setzt sich dafür ein, dass die Zuwendungen an die Träger der Sozial- und Gesundheitsarbeit erhöht werden. Auf der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 24. Januar hat die Fraktion zwei Änderungsanträge gestellt. Hintergrund ist, dass die Verwaltung in ihren Beschlussvorlagen die Anträge diverser Vereine, Verbände, Selbsthilfegruppen und Initiativen zusammengekürzt hat.

Bild Sevim Sarialtun

„Wir verteilen hier heute keine Almosen oder Wohltaten“, sagte die Vorsitzende der Linksfraktion Sevim Sarialtun auf der Sitzung. „Es geht darum, ob und in wie weit die Stadt Bochum ihrer sozialen Verantwortung nachkommt – oder eben auch nicht.“

Viele der Kürzungen der Antragssummen hält die Linksfraktion für nicht nachvollziehbar. „Bei den Sachkosten des Migrationsfachdienstes und der Integrationsagentur der IFAK geht es nur um 2.000 Euro Sachkosten“, sagte Sevim Sarialtun. „Diese Sachkosten sind für die Weiterführung notwendiger Aufgaben nicht ins kommende Jahr zu verschieben – es sei denn, Sie wollen, dass die IFAK ihre Angebote absichtlich unattraktiver macht, damit sie nicht mehr so häufig von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte in Anspruch genommen werden.“ Die vom Mieterverein geplante Wohnberatungsstelle für ältere Menschen und Menschen mit Behinderung sei auch angesichts des knapper werdenden Wohnungsmarkts dringend notwendig.
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Sonntagsöffnungen: Stadt darf alte Fehler nicht wiederholen!

In der Diskussion über mögliche verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017 warnt die Bochumer Linksfraktion vor einem erneuten Versuch, das Ladenöffnungsgesetz zugunsten von Profitinteressen auszuhebeln. „Der Einzelhandelsverband beantragt rechtlich nicht zulässige und nicht sinnvolle Öffnungen“, sagt der Vorsitzende der LINKEN im Rat Ralf-D. Lange. „Jetzt müssen der Rat und die Verwaltung aus den Fehlern der Vergangenheit lernen. Es gibt keinen Anspruch der Firmen auf Ausnahmegenehmigungen. Wenn der Rat sie beschließt, werden sie sowieso weggeklagt. Diese Peinlichkeit sollte sich Bochum ersparen.“

Ralf-D. Lange

Bereits im vergangenen September musste der Bochumer Rat die für den 02.10. und 11.12.2016 beschlossenen Sonntagsöffnungen nachträglich wieder streichen. Die von SPD, Grünen und der CDU gemeinsam durchgesetzte Genehmigung war rechtswidrig. DIE LINKE hatte als einzige Fraktion im Bochumer Rat geschlossen gegen die Sonntagsöffnungen gestimmt und seit Dezember 2015 auf eine rechtliche Klärung gedrängt.

„Für uns ist offensichtlich, dass auch andere Sonntagsöffnungen des vergangenen Jahres gegen das Ladenöffnungsgesetz verstoßen haben“, sagt Ralf-D. Lange. „Sie wurden jedoch trotzdem durchgeführt, weil die Verwaltung das Ergebnis der von uns geforderten Prüfung erst nach neun Monaten vorgelegt hat. So etwas darf sich nicht wiederholen. Die Gewerkschaft ver.di hat bereits angekündigt, dass sie erwägt, gegen mögliche Sondergenehmigungen vor Gericht zu ziehen und hat unsere volle Unterstützung.“

Auch unabhängig von der Rechtswidrigkeit lehnt die Bochumer Linksfraktion die vom Einzelhandelsverband beantragte Ausnahmeerlaubnis für zehn Sonntagsöffnungen im Jahr 2017 ab. „Die Situation der Beschäftigten ist auch so schon belastend genug“, sagt Ralf-D. Lange. „Die Geschäfte dürfen an sechs Tagen in der Woche praktisch durchgehend öffnen. Angesichts von Tarifflucht, prekärer Beschäftigung, Befristungen und der Abnahme von Vollzeitarbeitsplätzen brauchen wir bessere Arbeitsbedingungen im Einzelhandel, nicht zusätzliche Belastungen.“

Unsichtbare Armut: Jeden zweiten Tag eine Zwangsräumung in Bochum

Häufiger als jeden zweiten Tag wird in Bochum eine Wohnung zwangsgeräumt. Das teilt die Stadtverwaltung auf eine Anfrage der Linksfraktion im Rat mit. „Diese Verhältnisse dürfen wir nicht mehr als Normalität akzeptieren“, sagt Horst Hohmeier, Mitglied der Fraktion DIE LINKE. im Bochumer Rat. „Zwangsräumungen sind eine besonders brutale Folge des Zusammenspiels einer verfehlten Sozialpolitik mit dem wohnungspolitischen Versagen der rot-grünen Rathauskoalition.“

Horst Hohmeier

Wie die Verwaltung mitteilt, sind 2016 bis zum 14. Oktober insgesamt 146 Zwangsräumungen durchgeführt worden, angesetzt waren sogar 205. Im vergangenen Jahr lag die Zahl bei 204 durchgeführten Zwangsräumungen in Bochum. „Jede Zwangsräumung ist eine persönliche Tragödie“, so Hohmeier weiter. „Sie führt häufig zum Verlust des sozialen Umfeldes oder sogar in die Obdachlosigkeit.“

Nach Einschätzung der Verwaltung basieren neun von zehn Räumungsklagen auf Mietrückständen. Praktisch immer sind Empfänger*innen von Transferleistungen betroffen. Neben den viel zu niedrigen Hartz-IV-Sätzen sieht die Linksfraktion auch lokale Ursachen: „Es gibt weiterhin kaum kommunalen Wohnungsbau, der bezahlbare Wohnungen schafft“, sagt Horst Hohmeier. „Stattdessen wird der Wohnungsmarkt privaten Konzernen überlassen. Aktuell haben etwa 60.000 Bochumer Haushalte Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, aber es gibt weniger als 14.000 Sozialwohnungen, in die sie damit ziehen könnten. Und selbst die vorhandenen Sozialwohnungen haben zum Teil Mietpreise, die vom Jobcenter nicht vollständig übernommen werden.“

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Zeichen der sozialen Spaltung: 3.675 Stromsperren im Jahr 2015 in Bochum

Foto: Quistnix/nl.wikipedia, CC BY 2.5

Foto: Quistnix/nl.wikipedia, CC BY 2.5

Auf unsere Anfrage hin hat die Verwaltung die Statistik über die Stromsperren in Bochum fortgeschrieben. Das Ergebnis: Im vergangenen Jahr haben die Stadtwerke 3.675 mal in Häusern und Wohnungen unserer Stadt den Strom wegen Zahlungsversäumnis abgedreht. Damit bleiben die Stromsperren auf sehr hohem Niveau.

Eine Anfrage der Linksfraktion im Jahr 2013 hatte bereits ergeben, dass sich die Zahl der Stromsperren von 2007 (1379 Sperrungen) bis 2012 (2012: 2501 Sperrungen) um mehr als 81 Prozent erhöhte. Die Antworten auf unsere erneuten Anfragen zeigen, dass sich die besorgniserregende Entwicklung verstetigt: Demnach gab es 2013 insgesamt 3.796 und 2014 3.669 Sperrungen. Mit anderen Worten: Im Vergleich zum Jahr 2007 gab es in Bochum bereits 2013 eine Erhöhung um 175 Prozent.

Stromsperren sind ein ernsthaftes soziales Problem, denn ein menschenwürdiges Wohnen ohne Strom ist praktisch nicht möglich. Laut Angaben der Verwaltung mussten zehn Prozent der betroffenen Haushalte zwischen einer und vier Wochen ohne Strom leben. In fünf Prozent der Fälle dauerte die Sperrung sogar länger als vier Wochen oder resultierte in einer dauerhaften Abmeldung (z.B. bei Auszug). In 25 Prozent der Fälle wird die Sperre innerhalb einer Woche aufgehoben, in 60 Prozent der Fälle innerhalb eines Tages.

Die Verwaltung erklärte, dass praktisch ausschließlich Empfänger*innen von Sozialleistungen von Stromsperren betroffen sind, und dass die Vervielfachung der Stromsperren durch eine „stringente Bearbeitung der Inkasso- und Sperraufträge“ ausgelöst worden sei. In unseren Augen dokumentieren die sehr hohen Zahlen die anhaltende soziale Spaltung in Bochum.

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Frauenhaus: Finanzierung sichern, Hürden abbauen!

Redebeitrag von Gültaze Aksevi zum Tagesordnungspunkt 3.1.3 im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales am 5. Oktober 2016:

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
meine Damen und Herren,

gültaze

vor etwas mehr als einem Vierteljahr haben wir ja bereits eine Anfrage zu diesem Thema gestellt. (Mehr Infos.) Wir begrüßen sehr, dass nun auch die anderen Fraktionen die Notwendigkeit sehen, die Finanzierungslücke beim Frauenhaus zu schließen, die durch die Finanzierung über Tagessätze entsteht.

Leider wurde unsere Anfrage von der Verwaltung nicht rechtzeitig zu der heutigen Sitzung beantwortet. Daher würde ich an dieser Stelle doch gerne zumindest um eine mündliche Antwort bitten, welche Höhe an zusätzlicher Förderung nach Ansicht der Verwaltung notwendig ist, um die Schutzlücke für Studentinnen, BAFöG-Berechtigte, Frauen ohne Aufenthaltstitel und EU-Bürgerinnen zu schließen.

Die jetzt vorliegenden Anträge sehen keine komplette Umstellung von einem Tagessatz-Modell auf eine Pauschalfinanzierung vor, wie das von den Frauenhäusern landesweit gefordert wird. Stattdessen geht es nur um eine pauschale Ergänzungsfinanzierung. Daher interessiert uns weiterhin, was getan werden muss, um die Finanzierung des Bochumer Frauenhauses komplett auf eine Pauschalfinanzierung umzustellen. Denn auch mit der Ergänzungsfinanzierung sorgen die Tagessätze dafür, dass viele Frauen für einen Aufenthalt im Frauenhaus umständlich Sozialleistungen beantragen müssen, selbst wenn sie für den eigenen Lebensunterhalt sonst keine Sozialleistungen bräuchten. Das ist eine zusätzliche Hürde und zusätzlicher bürokratischer Aufwand für Frauen, die sowieso schon in einer sehr belastenden Lebenssituation sind. Daher bitten wir weiterhin um eine Antwort auf unsere Anfrage – und darum, dass wir das Thema der Umstellung auf eine Pauschalfinanzierung auch dann nicht aus dem Auge verlieren, wenn wir die dringend notwendige Zusatzfinanzierung beschließen.

Vielen Dank.