Stadtverwaltung bestätigt Linksfraktion: Verkaufsoffene Sonntage im Ruhr-Park und Hannibal-Center müssen gestrichen werden
Die vom Bochumer Rat gegen die Stimmen der Linksfraktion beschlossenen verkaufsoffenen Sonntage am 2. Oktober und 11. Dezember sind rechtswidrig. Weitere Sonntagsöffnungen müssen räumlich eingeschränkt werden. Mit einer neuen Beschlussvorlage schließt sich die Stadtverwaltung der Rechtsauffassung der Bochumer Linksfraktion an. Seit Dezember 2015 hatte DIE LINKE. im Rat auf eine rechtliche Klärung gedrängt.
Im vergangenen November hatte die rot-grüne Rathauskoalition zusammen mit der CDU insgesamt neun verkaufsoffene Sonntage genehmigt. Als Anlässe mussten dabei auch Feste herhalten, die offensichtlich extra erfunden worden sind, um verkaufsoffene Sonntage möglich zu machen. Die Linksfraktion hatte das kritisiert und als einzige Fraktion geschlossen dagegen gestimmt. Im Dezember reichte sie eine Anfrage ein, um klären zu lassen, welche der beschlossenen Sonntagsöffnungen illegal sind. Das Bundesverwaltungsgericht und das NRW-Wirtschaftsministerium hatten zuvor klargestellt: Bei verkaufsoffenen Sonntagen muss der Anlass für sich genommen die erwartete Zahl der Ladenbesucher*innen übersteigen. Einen Anlass extra als Rechtfertigung für eine Sonntagsöffnung zu schaffen, reicht dagegen nicht aus.