Gebührenerhöhungen sind keine Sachzwänge!

Rede des Vorsitzenden der Linksfraktion Ralf-D. Lange zu den Tagesordnungspunkten 1.7-1.12 (Erhöhung der Gebühren für Straßenreinigung, Abfall, Abwasser, Wochenmärkte), Ratssitzung am 17.12.2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Ralf-D. Lange

wie praktisch jedes Jahr legt uns die Verwaltung einen Katalog von Gebührenerhöhungen vor, über den wir entscheiden sollen. Die rot-grüne Koalition stimmt den Erhöhungen in der Regel zu, und zwar mit der Begründung, dass dabei ja nur Kosten durchgereicht würden – dass es sich bei den zusätzlichen Belastungen für die Bochumerinnen und Bochumer also um Sachzwänge handele. An zwei Beispielen möchte ich deutlich machen, dass das nicht stimmt.

Mit dem so genannten Haushaltssicherungskonzept 2015 haben Sie gegen unsere Stimmen beschlossen, das sogenannte „Allgemeininteresse“ an der Gehwegreinigung von 20 Prozent auf 10 Prozent zu senken. Wenn die Stadt einen kleineren Anteil der Kosten übernimmt, erhöhen sich die Gebühren für die Bürgerinnen und Bürger. Die Senkung des angeblichen „Allgemeininteresses“ ist natürlich eine sachfremde Entscheidung: In Wirklichkeit hat sich das Interesse der Allgemeinheit an gereinigten Bürgersteigen im Vergleich zum Vorjahr natürlich nicht halbiert. Es handelt sich vielmehr um eine rein fiskalische Kürzungsentscheidung, um den Bürger*innen höhere Gebühren in Rechnung stellen zu können.

Steigende Gebühren sind also ein Teil der Haushaltskürzungspolitik, und nicht davon losgelöst zu betrachten. Das zeigt sich auch an den geplanten Erhöhungen der Gebühren für die Wochenmärkte. Damit werden eben nicht nur wie im Vorjahr die Kosten anteilsmäßig auf die Markthändler*innen umgelegt. Sie wollen auch hier den Anteil der Kosten, den die Stadt übernimmt, um ein Prozent reduzieren – und am liebsten die Wochenmärkte insgesamt privatisieren.

Darüber werden wir später noch reden. An dieser Stelle möchte ich aber festhalten: Die Gebührenerhöhungen sind ein Teil der Kürzungspolitik und keine unpolitischen Sachzwänge. Anders als Steuern in einem sozial gerechten Steuersystem belasten Gebühren Haushalte mit einem Einkommen nur wenig über Hartz IV besonders spürbar. Deswegen werden wir der Erhöhung der Straßenreinigungsgebühren um acht bis neun Prozent nicht zustimmen – und genausowenig der Erhöhung der Hausmüll-, Abwasser- und Wochenmarktgebühren um drei Prozent und mehr. Die Bemühungen, die Biotonne attraktiver zu machen, unterstützen wir inhaltlich – dagegen richtet sich unsere Stimme also nicht. Auch der geringfügigen Senkung der in Bochum absurd teuren Friedhofsgebühren stimmen wir zu. Ich danke Ihnen.