Die Bochumer Verwaltung soll eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung erstellen und dem Rat bereits auf seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorlegen – das hat der Rat auf seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Damit folgt er einem Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion. Zusammen mit dem Mieterverein und weiteren wohnungspolitisch Aktiven fordert DIE LINKE bereits lange, dass die Stadt mit einer solchen Satzung gegen Wohnungsleerstände vorgeht.
Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum die Wohnung nicht vermietet wird. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen.
Nun hat die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 31. August Zeit, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen. Die Eile ist geboten, weil die neue schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen wollen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Der Mieterverein hat darauf hingewiesen, dass angesichts dessen vieles dafür spricht, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen.
Weitere Informationen:
- Unser Antrag im Wortlaut
- Rede von Horst Hohmeier auf der Ratssitzung