Folgen des Ganztagsförderungsgesetzes für Bochum?

Ab dem Schuljahr 2026/2027 definiert das Ganztagsförderungsgesetz („Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“) zunächst für die Kinder der 1. Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung bzw. Betreuung. Bis 2029 wird der Rechtsanspruch dann jeweils um eine weitere Klassenstufe erweitert. Durch die Einführung dieses Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung im Grundschulbereich entsteht ein Bedarf an weiteren Betreuungsplätzen und qualifiziertem pädagogischem Fachpersonal. Schon jetzt gibt es jedoch einen Fachkräftemangel in sozialen Berufen. Wir wollten von der Verwaltung wissen, welche Maßnahmen sie ergreift oder plant, um bestmöglich auf die steigenden Bedarfe vorbereitet zu sein.

Die Antwort der Verwaltung macht keine große Hoffnung, dass alles reibungslos funktionieren wird. Bisher ist das Motto „abwarten, was das Land macht“. Einzig räumliche Umgestaltungen oder Neubauten für die Ganztagsbetreuung hat die Verwaltung „in den Blick genommen“. Das ist auch dringend notwendig. Denn absehbar wird es hier neue Anforderungen geben. Wie das zusätzliche Personal gefunden werden soll, ist aus Sicht der Verwaltung Sache der Träger, die die Ganztagsbetreuung anbieten, und des Landes. Andere Kommunen machen sich da deutlich mehr Gedanken, wie z.B. Düsseldorf zeigt. Dort wird in Kooperation mit der Hochschule an Strategien für die Personalgewinnung- und qualifizierung gearbeitet. Es bleibt zu hoffen, dass das Land einen Zahn zulegt. Mehr Druck aus den Kommunen wäre da angebracht.

Die Antwort der Verwaltung findest Du hier.