Kosten der Unterkunft: Verwaltung bereitet Sozialkürzungen ohne politischen Beschluss vor

Die Stadt Bochum will ernst machen mit weiteren Sozialkürzungen zu Lasten von ALGII-EmpfängerInnen. Die Linksfraktion kritisiert, dass Sozialdezernentin Britta Anger die Erstellung eines sogenannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegels“ ausgeschrieben hat, obwohl kein politisches Gremium das beschlossen hat. Vor einem Jahr hatte die Consulting-Agentur Rödl & Partner die Erstellung als Sparmaßnahme empfohlen, damit die Stadt zukünftig mehr Wohnungen als nicht angemessen einstufen und die Übernahme der Kosten verweigern kann.

gültaze

„Es ist unerträglich, dass die Stadt bei den Ärmsten in unserer Stadt weiter kürzen will“, sagt Gültaze Aksevi, Mitglied der LINKEN im Rat. Die Beratungsagentur Rödl & Partner hat der Stadt in Aussicht gestellt, dass sie mit einem sogenannten „grundsicherungsrelevanten Mietspiegel“ die Kostenübernahme für Wohnungen von Sozialleistungs-BezieherInnen deutlich absenken könne. Bis zu 1,38 Millionen Euro pro Jahr könnten so bei den Bochumer ALGII-EmpfängerInnen gestrichen werden, heißt es in einem Gutachten der Beratungsfirma. Die Folge: EmpfängerInnen von Sozialleistungen müssten dann in kleineren und schlechter ausgestatteten Wohnungen als bisher leben und könnten sich Wohnungen in einigen Stadtteilen möglicherweise überhaupt nicht mehr leisten.

„Die Verwaltung hat damit begonnen, die von einer Privatfirma empfohlenen Vorschläge umzusetzen, ohne dass es dafür einen politischen Beschluss gibt“, kritisiert Gültaze Aksevi. „Wir haben den Eindruck, dass die rot-grüne Koalition die Verwaltung vorschickt, um sich selbst nicht die Finger schmutzig zu machen. Egal, ob das so ist, oder ob Sozialdezernentin Anger tatsächlich eigenmächtig handelt: Das geht so nicht. Es ist richtig, dass Bochum aktuell über kein rechtssicheres schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Kosten der Unterkunft verfügt. Aber es gibt große Zweifel daran, ob ein solches Konzept ausgerechnet auf Grundlage eines ‚grundsicherungsrelevanten Mietspiegels’ erstellt werden sollte. Der Bochumer Mieterverein und die Beratungsstelle für Arbeitslose des evangelischen Kirchenkreises haben das Vorhaben zu Recht scharf kritisiert. Diese Kritik muss ernst genommen werden.“

Die Linksfraktion im Bochumer Rat fordert:

  • Der Auftrag zur Erstellung eines ‚grundsicherungsrelevanten Mietspiegels’ darf nicht ohne vorherigen politischen Beschluss vergeben werden.
  • Die Erstellung eines neuen schlüssigen Konzepts für die Kosten der Unterkunft darf auf keinen Fall zur Durchsetzung von weiteren Sozialkürzungen missbraucht werden. Deswegen sind die Kürzungsvorschläge von Rödl & Partner die falsche Grundlage. Sie müssen als ungeeignet verworfen werden.