Wohnungen in Bochum: Diskriminierung und Messen mit zweierlei Maß?

gültaze


Die Bochumer Linksfraktion will zur Lösung von Problemen beim Thema Wohnungen für Geflüchtete beitragen. Dazu hat unser Ratsmitglied Gültaze Aksevi im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales folgende Anfragen gestellt:

  • Anfrage „Ausstattung von in der Stadt angemieteten Wohnungen zur Flüchtlingsunterbringung“

Die Linksfraktion kritisiert, dass die Stadt Bochum die Wohnungen, die sie zur Unterbringung von Geflüchteten anmietet, sehr schlecht und unvollständig ausstattet. Die Stadt begründet das damit, dass es sich bei den Wohnungen gar nicht um echte Wohnungen handle, sondern lediglich um eine „übergangsheimähnliche Unterbringung“. Diesen kreativen Begriff scheint die Stadt Bochum extra zu diesem Zweck erfunden zu haben. Außerhalb von Bochum ist er jedenfalls völlig unbekannt.

In den Verwaltungsanweisungen zur Erstausstattung von Wohnungen für ALGII-Empänger*innen hat die Stadt Bochum eigentlich festgelegt, welche Ausstattung notwendig ist, um die verfassungsrechtlich garantierten Grundrechte auf Menschenwürde und auf ein menschenwürdiges Existenzminumum zu wahren. Wir wollen jetzt von der Stadt wissen, warum sie hier mit zweierlei Maß misst – warum diese eigentlich vom Grundgesetz garantierten Ansprüche hier nicht gelten sollen.

Hintergrund der Anfrage: Ehrenamtliche sind immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass sie für diese Wohnungen selbst grundlegendste Einrichtungsgegenstände (Sofa, Wohnzimmertisch, Wohnzimmerschrank, E-Herd etc.) per Spendenaufruf suchen müssen. Es wurde auch berichtet, dass die Stadt sich trotz entsprechender Anfragen nicht in der Lage sah, zumindest mit Übergangslösungen Abhilfe zu schaffen. Unterstützer*innen berichten: Vor dem Hintergrund solcher städtischen Weigerungen falle es zunehmend schwer, in der Bevölkerung für Verständnis zu werben.

Die Anfrage im Wortlaut (pdf)

 

  • Anfrage „Berichte über diskriminierende Vermietungspraxis bei der VBW – Bauen und Wohnen GmbH“

Ehrenamtliche, die Geflüchtete bei der Wohnungssuche unterstützen, haben von der halbstädtischen Wohnungsgesellschaft VBW folgende Rückmeldung erhalten: Die VBW vermiete Wohnungen zur Gründung von Wohngemeinschaften nicht an Geflüchtete, sondern lediglich an Menschen „von hier“.

Mit unserer Anfrage lassen wir klären, ob der Stadt Berichte über möglicherweise diskriminierende Wohnungsvergabe-Praktiken der VBW bekannt sind. Schließlich gehört die VBW mehrheitlich der Kommune. Weiter wollen wir wissen, ob es bei der VBW eine Anweisung an die eigenen Mitarbeiter*innen gibt, an Geflüchtete keine Wohnungen zur WG-Gründung zu vermieten.

Bereits vor einem halben Jahr haben Sozialarbeiter*innen im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit uns Soziales ihren Eindruck geschildert, dass es auch in den Bochumer Wohnungsgesellschaften hinderliche Ressentiments und Vorurteile gebe. Daher fragen wir außerdem an, was die Stadt Bochum seitdem unternommen hat, um die Situation bei der halbstädtischen VBW zu verbessern, und wie sie auf die neuen Berichte reagieren will.

Die Anfrage im Wortlaut (pdf)

 

Über die Antworten der Verwaltung werden wir informieren, sobald sie vorliegen.