Kältekonzept: Kleinster gemeinsamer Nenner beim Gesundheitsschutz obdachloser Menschen?

Das Kältekonzept der Stadt Bochum beinhaltet eine Öffnung der Bahnhöfe durch die Bogestra unterhalb einer Temperatur von minus 10 Grad. Die Verwaltung gibt als Begründung für die Regelung an, dass es sich um den kleinsten gemeinsamen Nenner zwischen Bogestra und den drei betroffenen Städten Bochum, Gelsenkirchen und Herne handelt. Zudem seien der Bogestra durch die Öffnung Kosten durch Vermüllung und Sicherheitsproblematiken entstanden. Die Linksfraktion will in einer Anfrage wissen, welche konkrete Position die Verwaltung mit welcher Begründung zur Öffnung der Bahnhöfe bei Kälte einnimmt und welche Pläne es für eine Änderung der Regelung gibt.

„Dass die Verwaltung beim Gesundheitsschutz von obdachlosen Menschen von einem ‚kleinsten gemeinsamen Nenner‘ und entstehenden Kosten für die Bogestra spricht, macht uns fassungslos“, erklärt Kristina Rüdiger, sachkundige Bürgerin der Bochumer LINKEN im Gesundheitsausschuss. „In der Verwaltungsvorlage wird kein einziges Wort dazu verloren, dass es auch bei höheren Temperaturen als minus 10 Grad zu einer Gefährdung der Gesundheit kommt. Das müsste aber im Mittelpunkt der Beurteilung stehen, ab wann Bahnhöfe als Schutzraum geöffnet werden sollten. Wir rufen Verwaltung und Bogestra auf, sich zügig zusammenzusetzen und beim Kältekonzept nachzubessern. Das Kältekonzept darf kein kleinster gemeinsamer Nenner sein, sondern muss seinen Beitrag für einen bestmöglichen Schutz obdachloser Menschen vor Kälte leisten.“weiterlesen