Rede: Kommunale Infrastruktur erhalten!

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange zum TOP 1.4. „Kommunalinvestitionsförderungsgesetz 2. Tranche“, Ratssitzung am 28. April 2016.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Ralf-D. Lange

die Beschlussvorlage der Verwaltung zur 2. Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist ja von Haupt- und Finanzausschuss nicht ohne Grund ohne Votum in die heutige Ratssitzung geschoben worden. In dem sechsseitigen Papier erscheint bei der Maßnahme Nr 52, wo es um die über fünf Millionen Euro teure energetische Sanierung des Ostflügels des historischen Rathauses geht, plötzlich und unerwartet die Ankündigung, dass „eine Sanierung bzw ein Neubau des Bildungs- und Verwaltungszentrums zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter verfolgt wird.“ Das hat aus verständlichen Gründen für Aufregung im Ausschuss, aber auch in den Medien und in der Öffentlichkeit gesorgt, sollen doch „die notwendigen Raumbedarfe zukünftig durch Anmietungen an der Achse Viktoriastraße“ gedeckt werden. Das ist in der Tat ein Paradigmenwechsel in der Politik der Stadt Bochum, wie ein Mitglied des Verwaltungsrates offen eingestand. Ein Paradigmenwechsel, der bisher durch nichts – weder durch einen Ratsbeschluss noch einen Prüfauftrag an die Verwaltung seitens der zuständigen Gremien oder den Rat – gedeckt ist.

Nur damit eins klar ist: Wir sind nicht gegen die energetische Sanierung des Rathauses. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben ein Recht auf einen warmen und modernen Arbeitsplatz. Das historische Rathaus muss saniert werden. Damit eben nicht das geschieht, was beim BVZ passiert ist. Wurden dort im letzten Jahr die Kosten für eine gründliche Sanierung noch mit knapp 50 Millionen Euro veranschlagt, so werden heute schon Gesamtkosten zwischen 121 und 137 Millionen Euro prognostiziert.

Aber ich will auf eine weitere Paradigmenfestlegung zu sprechen kommen, die die Verwaltung eigenmächtig im Zuge dieser Beschlussvorlage vorgenommen hat: die nicht umgesetzte Trägerneutralität bei Förderungen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz. Laut der Verwaltungsvorlage hat es ja sogar sieben Anfragen bzw. Anträge freier Träger gegeben, die allerdings abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung stellt sich dabei auf den Standpunkt, dass den Anträgen von freien Trägern aufgrund von „grundsätzlichen Erwägungen“ nicht entsprechen will, da das Gesetz zur „Entlastung finanzschwacher Kommunen“ gedacht sei.

Wir wissen, dass viele freie Träger kommunale Pflichtaufgaben übernehmen, und sind der Überzeugung, dass – wenn die Stadt solche Aufgaben schon an freie Träger auslagert – es auf jeden Fall in der Verantwortung der Stadt liegt, für Rahmenbedingungen zu sorgen, in denen die Träger ihre Aufgaben auch bestmöglich erfüllen können. Wie den Medien zu entnehmen war, schlägt der Investitionsstau allein bei Bochumer Krankenhäusern mit 312 Millionen Euro zu Buche. Es gibt also bei diesem Punkt mehr offene Fragen als Antworten. Die Änderungsanträge von CDU sowie der Koalition sind ein beredtes Zeugnis, dass hier mal wieder mit heißer Nadel gestrickt wurde und die parlamentarischen Gremien mehr oder weniger überrumpelt werden.

Ich danke Ihnen!