Rede: Sonntagsöffnungs-Satzung bleibt problematisch

Rede von Ralf-D. Lange auf der Ratssitzung

Rede von Ralf-D. Lange auf der Ratssitzung am 31. August 2017 zu Tagesordnungspunkt 1.3 „(Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen“):

 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Eigentlich scheint ja durch die vielen Debatten zu Sonntagsöffnungszeiten alles zu diesem Thema gesagt worden zu sein. Vielleicht bekommt die Debatte aber noch einen neuen Aspekt, da ja die Ausdehnung der Sonntagsöffungen und die Freigabe samstäglicher Ladenöffnungen bis Mitternacht durch die schwarz-gelbe Landesregierung geplant sind. Natürlich sind wir als Linksfraktion immer noch grundsätzlich gegen Sonntagsöffnungen. Natürlich sollte wenigstens dem grundgesetzlich geregelten besonderen Schutz des Sonntages als Nicht-Werktag Rechnung getragen werden, vor allem im Interesse der Berufstätigen und Familien.

Die Mehrheit der Bevölkerung scheint gar kein Interesse an sonntäglichen Ladenöffungen zu haben. Das ist jedenfalls das Ergebnis des Sozialwissenschaftlichen Unfragezentrums, auf das sich des Öfteren in der Verwaltungsvorlage berufen wird. Ich zitiere: „Zwischen 90% und 95% der Personen, die eine feste Besuchsabsicht haben, besuchen die Veranstaltungen wegen der Veranstaltung und nicht wegen der Ladenöffnung. Dies gilt für alle Veranstaltungen, die Gegenstand der Unfrage waren.“ Wenn dem so ist, ist es doch umso unsinniger, die Wünsche des Einzelhandelsverbandes über die Interessen der Beschäftigten zu stellen. Übrigens haben wir nur auf Anfrage und erst vorgestern eine siebenseitige Powerpoint-Präsentation zu dieser Umfrage erhalten. Das reicht bei Weitem nicht, um die generelle Qualität dieser Auftragsarbeit beurteilen zu können.

Überhaupt ist das ganze Vorgehen der Verwaltung in der Frage der Sonntagsöffnungen absolut unwürdig und beschämend, vielleicht aber auch symptomatisch. Die aktuelle Verordnung, die SPD, CDU und Grüne im März gegen unsere Stimmen durchgesetzt haben, ist eindeutig rechtswidrig und soll hier geheilt werden. Da gibt es eine Entscheidung des BVerwG aus dem Jahre 2015 und eine Präzisierung des OVerwG NRW vom Juni und August 2016. Dort steht genau drin, unter welchen Voraussetzungen Sonntagsöffnungen zulässig sind. Doch die Bochumer Verwaltung braucht dennoch zwei Anläufe, um eine vielleicht rechtsgültige Verordnung auf die Beine zu stellen!
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Zweckentfremdungssatzung: Beschluss nicht verschleppen!

Die Linksfraktion im Bochumer Rat fordert die anderen Fraktionen auf, den Beschluss einer Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung nicht weiter zu blockieren. „Wir diskutieren schon seit mehr als einem Jahr über das Thema, weitere Verzögerungen sind nicht notwendig“, sagt Horst Hohmeier, Fraktionsmitglied der LINKEN im Rat. Zu dem Satzungsentwurf, den die Stadtverwaltung jetzt doch noch vorgelegt hat, stellt die Linksfraktion einen Änderungsantrag.

Bild Horst Hohmeier

Mit ihrem Änderungsantrag will DIE LINKE Mieter*innen besser vor Verdrängung schützen. Sie sollen von der Verwaltung angehört werden, wenn ein Vermieter die Erlaubnis zur Umnutzung oder zum Abriss ihrer Wohnung beantragt. Außerdem will die Linksfraktion mit einer Übergangsvorschrift klarstellen, dass auch Wohnungen von der Satzung erfasst werden, die bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Regeln leer standen. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Höhe der möglichen Ausgleichszahlungen und der Zinsen für verspätete Zahlung. Außerdem will die Linksfraktion festschreiben lassen, dass die Ausgleichszahlungen für kommunalen Wohnungsbau verwendet werden.

„Auch mit diesen Änderungen kann die Satzung heute beschlossen werden“, sagt Horst Hohmeier. Er reagiert damit auf eine Ankündigung der SPD-Fraktion, die den Beschluss lieber noch verschieben will.

Auf Antrag der Linkfraktion hatte der Rat beschlossen, dass die Verwaltung bis zur heutigen Sitzung den Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung vorlegt. Mit ihr werden Wohnungsleerstände melde- und genehmigungspflichtig. Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum sie nicht vermieten. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen.

Die Eile ist geboten, weil die schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen.

Im Vorfeld der Ratssitzung hat das Netzwerk ‚Stadt für Alle’ ab 13:30 eine Aktion vor dem Rathaus angekündigt, um der Forderung nach einer Zweckentfremdungssatzung Nachdruck zu verleihen. Die Linksfraktion ruft dazu auf, an der Aktion teilzunehmen.

Mehr Infos zum Thema:

Resolution: Sozialticket erhalten und ausbauen!

Auf Initiative der Linksfraktion steht am Donnerstag, den 31. August, eine Resolution zum Erhalt des Sozialtickets im Bochumer Rat zur Abstimmung. Der Text wird gemeinsam von der LINKEN, der Sozialen Liste, den Grünen und dem fraktionslosen Ratsmitglied André Kasper eingebracht. Hintergrund sind Befürchtungen, dass die schwarz-gelbe Landesregierung die Fördermittel für das Sozialticket streichen will. Sie weigert sich aktuell, Aussagen zur Zukunft des Tickets zu treffen.

Bild Gültaze Aksevi

„Mit der Resolution wollen wir die Landesregierung auffordern, sich zum Erhalt des Sozialtickets zu bekennen und die Finanzierung über die gesamte Legislaturperiode hinweg zu sichern“, sagt Gültaze Aksevi, Ratsmitglied der Bochumer LINKEN. Viele Menschen mit geringem Einkommen seien auf das Ticket dringend angewiesen. „Außerdem fordern wir gemeinsam, dass die Mobilitätssätze, die zum Beispiel im ALGII-Satz vorgesehen sind, erhöht werden.“ Aktuell erhalten Hartz-IV-Empfänger*innen gerade mal 25,77 Euro im Monat für Mobilität – das Sozialticket kostet jedoch bereits jetzt 35,55 Euro.

Die Resolution stelle einen gemeinsamen Nenner der Fraktionen und Ratsmitglieder dar, die sie einbringen, sagt Gültaze Aksevi. „Als Linksfraktion kritisieren wir darüber hinaus die erneute Preiserhöhung für das Sozialticket scharf, welche die CDU und die Grünen gemeinsam in den VRR-Gremien beschlossen haben.“ Mit dieser erneuten Erhöhung liegt der Preis des Sozialtickets ab dem 1. Oktober bei 37,80 Euro – das sind 46 Prozent mehr, als ALGII-Empfänger*innen insgesamt für Mobilität zur Verfügung steht.

„Die andauernden Preissteigerungen sind unsozial und inakzeptabel“, so Aksevi weiter. Gemeinsam mit den Bündnispartner*innen, die für die Einführung des Sozialtickets gekämpft haben, fordert die Bochumer Linksfraktion eine Senkung des Preises auf 15 Euro. Dazu müsse unter anderem die Landesförderung erhöht werden. Mittelfristig strebt die Linksfraktion einen kompletten Umbau der ÖPNV-Finanzierung auf ein öffentlich finanziertes Solidarmodell an.

Inakzeptabel: Verwaltung missachtet Ratsbeschluss zur Zweckentfremdungssatzung

Protest Bochum

[Update 29.08.2017: Nach Kritik der Linksfraktion, der Grünen im Rat, des Mietervereins und weiteren Initiativen hat die Verwaltung doch noch den Entwurf einer Satzung vorgelegt.]

Anders als vom Bochumer Rat auf Initiative der Linksfraktion beschlossen, will die Verwaltung zur kommenden Ratssitzung keinen Entwurf für eine Zweckentfremdungssatzung vorlegen. Die Bochumer Linksfraktion kritisiert die Missachtung des Ratsbeschlusses scharf und sieht Oberbürgermeister Thomas Eiskirch in der Verantwortung.

„Dass die Stadtverwaltung den Auftrag des demokratisch gewählten Gremiums nicht erfüllt, ist inakzeptabel“, sagt der Vorsitzende der Linksfraktion Ralf-D. Lange. Ausreden, dass die Zeit zu knapp gewesen sein soll, lässt er nicht gelten. „Es gibt eine Mustersatzung des Landes, die als Entwurf einfach übernommen werden kann. Außerdem liegen die fertigen Satzungen der Städte Bonn, Dortmund, Köln und Münster als Vorlage vor. Niemand kann mir erzählen, dass die gut bezahlten Fachleute in der Bochumer Verwaltung unfähig sind, innerhalb von sechs Wochen das hinzubekommen, was eine ehrenamtliche Initiative in der Hälfte der Zeit geschafft hat.“

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„Absolut unwürdig“: Verwaltung legt neue Sonntagsöffnungs-Verordnung vor

Beschäftigte aus dem Einzelhandel demonstrieren


18. Mai 2017, vor dem Ratssitzungssaal: Beschäftigte aus dem Einzelhandel demonstrieren für eine ersatzlose Streichung der Sonntagsöffnungs-Verordnung.

 

Die Bochumer Linksfraktion kritisiert die Pläne der Verwaltung, eine neue Sonntagsöffnungs-Verordnung zu erlassen. Mit ihr sollen die drei in diesem Jahr noch geplanten verkaufsoffenen Sonntage gerettet werden. Um das zu ermöglichen, soll der räumliche Bereich eingeschränkt werden, in dem Geschäfte öffnen dürfen. Am 31. August soll der Rat darüber abstimmen.

Bild Ralf-D. Lange

„Die aktuelle Verordnung, die SPD, CDU und Grüne im März gegen unsere Stimmen durchgesetzt haben, ist eindeutig rechtswidrig“, sagt der Fraktionsvorsitzende der LINKEN Ralf-D. Lange. Es ist gut, dass die Verantwortlichen das nun endlich zugeben. Aber es bleibt ein Armutszeugnis für Bochum, dass die Gewerkschaft ver.di dafür erst vor Gericht ziehen musste. Wir wünschen uns eine Politik und Verwaltung, die Arbeitnehmer*innenrechte von Anfang an ernst nimmt.“ Die Linksfraktion fordert weiterhin, die bestehende Verordnung ersatzlos zu streichen. Dies hatte sie bereits auf der vergangenen Ratssitzung beantragt.

Schon im vergangenen Jahr musste die Verordnung wegen rechtlicher Mängel geändert werden – zwei beschlossene Sonntagsöffnungen wurden nachträglich gestrichen. „Dass auch die neue Verordnung für dieses Jahr nicht gesetzeskonform ist, lässt den Rechtsdezernenten Sebastian Kopietz nicht gut aussehen“, stellt Ralf-D. Lange fest. „Die Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts sind seit 2015 bekannt. Wir haben bereits im Dezember 2015 in einer Anfrage darauf hingewiesen und vor den Konsequenzen gewarnt. Es ist absolut unwürdig, dass jetzt wieder im Hauruckverfahren ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden muss. Dass die Sozialpartner für ihre erneute Stellungnahme weniger als eine Woche Zeit eingeräumt bekommen haben, und das in der Hauptferienzeit, zeugt nicht von Respekt diesen Organisationen gegenüber.“
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Newsletter 4/2017 (Juli)

Liebe Leser*innen,

Licht, aber auch viel Schatten – so sieht aus unserer Sicht die Bilanz der Bochumer Ratssitzung vom 13. Juli aus, über die wir in diesem Newsletter berichten. Einerseits freuen wir uns sehr, dass wir bei unseren Bemühungen zur Erschließung von Wohnungs-Leerständen einen großen Schritt weiter gekommen sind. Auf der anderen Seite stehen das Outsourcing der Bochumer Schwimmbäder und die angestrebte Privatisierung eines Teils der Innenstadt. Immerhin konnte sich die CDU mit einer besonderen Provokation nicht durchsetzen.

Die Themen im Einzelnen:

1. Erfolg: Rat gibt Zweckentfremdungssatzung in Auftrag
2. SPD und Grüne gliedern Schwimmbäder in GmbH aus
3. Linksfraktion gegen Privatisierung der Innenstadt
4. CDU provoziert mit Alkoholverbots-Forderung
5. Tiere in Not: Tierheim Bochum auskömmlich finanzieren!
6. Nachgehakt: Wartezeiten im Ausländerbüro
7. RWE-Ausstieg: Ökologische Politik statt verdienen an Atomkraft!

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Wohnungen sind zum Wohnen da – Bochumer Rat gibt Zweckentfremdungssatzung in Auftrag

Die Bochumer Verwaltung soll eine Wohnraum-Zweckentfremdungssatzung erstellen und dem Rat bereits auf seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorlegen – das hat der Rat auf seiner Sitzung am Mittwoch beschlossen. Damit folgt er einem Dringlichkeitsantrag der Linksfraktion. Zusammen mit dem Mieterverein und weiteren wohnungspolitisch Aktiven fordert DIE LINKE bereits lange, dass die Stadt mit einer solchen Satzung gegen Wohnungsleerstände vorgeht.

Bild Horst Hohmeier

„Der Beschluss ist ein Erfolg für alle, die für eine bessere Wohnungspolitik in Bochum eintreten“, sagt Horst Hohmeier, Mitglied der LINKEN im Rat. „Niemand von uns behauptet, dass eine Zweckentfremdungssatzung alle wohnungspolitischen Probleme in Bochum löst. Wir brauchen außerdem dringend kommunalen gemeinnützigen Wohnungsbau und ein Programm zum Aufkauf und zur Sanierung von Leerstand. Aber eine Zweckentfremdungssatzung macht immerhin Wohnungsleerstände in unserer Stadt meldepflichtig.“

Eigentümer*innen von leerstehenden Wohnungen müssen dann gegenüber der Stadt begründen, warum die Wohnung nicht vermietet wird. Dann kann die Stadt dabei helfen, die Vermietungshemmnisse zu beseitigen. Sieht die Stadt keine triftigen Gründe für den Leerstand, kann sie die Genehmigung verweigern und ein Bußgeld verhängen.

Nun hat die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 31. August Zeit, um einen entsprechenden Satzungsentwurf zu erstellen. Die Eile ist geboten, weil die neue schwarz-gelbe Landtagskoalition angekündigt hat, eine Reihe von Mieter*innenschutzrechten abzuschaffen. Es besteht die Gefahr, dass die CDU und die FDP den Kommunen die Möglichkeit nehmen wollen, neue Zweckentfremdungssatzungen zu erlassen. Der Mieterverein hat darauf hingewiesen, dass angesichts dessen vieles dafür spricht, nunmehr kurzfristig eine Zweckentfremdungssatzung zu beschließen.

Weitere Informationen:

Rede: Für eine Zweckentfremdungssatzung!

Rede von Horst Hohmeier zum Tagesordnungspunkt 2.8 – Antrag der Linksfraktion „Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung“ auf der Ratssitzung am 13.07.2017.

Rede von Horst Hohmeier

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

In ihrem NRW-Koalitionsvertrag haben CDU und FDP eine ganze Reihe von Maßnahmen angekündigt, die Mieterinnen und Mieter bitter zu spüren bekommen werden. Unter anderem ist dort zu lesen, dass sie die „Kündigungssperrfristverordnung“, die „Zweckentfremdungsverordnung“ und die „Umwandlungsverordnung“ aufheben und das Wohnungsaufsichtsgesetz „überprüfen“ wollen. Jetzt ist es zwar so, dass es in NRW überhaupt keine „Zweckentfremdungsverordnung“ mehr gibt, welche die Regierung Laschet aufheben könnte, genauso wenig wie eine „Umwandlungsverordnung“. Trotzdem müssen wir befürchten, dass die Verfasser*innen des Koalitionsvertrags damit eine Streichung der kommunalen Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung, also von §10 Wohnungsaufsichtsgesetz, ankündigen wollen.

Viele wohnungspolitisch Aktive, darunter der Mieterverein, das Netzwerk „Stadt für Alle“ und auch wir als Linksfraktion, fordern seit langem, dass die Stadt Bochum eine Zweckentfremdungssatzung erlässt. In den Grundlinien zum Handlungskonzept Wohnen wird das nun auch als mögliche Maßnahme vorgeschlagen. Wenn wir nicht zulassen wollen, dass die CDU und die FPD uns das verunmöglichen, dann drängt die Zeit.
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CDU provoziert mit Alkohol-Verbotsvorschlag

Rede von Ralf-D. Lange zum Tagesordnungspunkt 2.2. „Befristetes Alkoholverbot in der Bochumer Innenstadt“ auf der Ratssitzung am 13.07.2017:

Rede von Ralf-D. Lange

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion! Sie haben Ihren Antrag zu einem Alkoholverbot in der Bochumer Innenstadt ja nochmal überarbeitet, und jetzt liegt uns ein Ersetzungsantrag vor. Das spricht dafür, dass Sie selbst gemerkt haben: Ganz so stumpf geht es vielleicht doch nicht. Sie haben ernsthaft vorgeschlagen: Alle, die sich das teure Bier der Kneipen des Bermuda-Dreiecks leisten können, sollen sich dort weiter fröhlich die Kante geben. Aber alle anderen, die weniger Geld haben, und die sich deshalb ihre Getränke im Supermarkt oder am Büdchen kaufen, wollen Sie aus der Innenstadt verdrängen.

Ihr Vorschlag ist zu Recht auf großes Unverständnis gestoßen und hat viel Empörung ausgelöst. Deshalb haben Sie Ihren Antrag jetzt noch etwas ausgeschmückt. Jetzt schreiben sie dort von sozialpsychiatrischen Konzepten für den intensiven Umgang mit alkohol- und mehrfachabhängigen Menschen. Und über die Verbindung von Ordnungspolitik und Sozialpolitik. Im Kern bleibt es aber dabei: Die Verwaltung soll ein Alkohol-Konsumverbot außerhalb der konzessionierten Außengastronomie prüfen und im Zweifelsfall durchsetzen.
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Rede: Nein zur Schwimmbad-Ausgliederung!

Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange zum Tagesordnungspunkt 1.2: „Künftige Organisation der städtischen Bäder“ auf der Ratssitzung am 13. Juli 2017.

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,

Bild Ralf-D. Lange

die Bochumer Linksfraktion lehnt alle Pläne ab, die bisher städtischen Schwimmbäder an eine privatrechtlich organisierte „Bochumer Bäder GmbH“ unter dem Dach der HVV, der Holding für Versorgung und Verkehr, abzugeben. Outsourcing bedeutet immer Demokratieabbau. Aber warum gibt es diese Pläne?

Es gibt einen riesigen Sanierungsstau. Bochums Bäder wurden über Jahrzehnte kaputt gespart, der Investitionsstau wird auf einen Betrag zwischen 30 und 70 Millionen Euro geschätzt, genaue Zahlen liegen nicht vor. Das Hallenfreibad Höntrop ist aktuell sogar vollständig unbenutzbar. Gegen unsere Stimmen haben SPD und Grüne ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen, das nicht nur die Reduzierung der Freibad-Öffnungszeiten zur Folge hatte, sondern das sogar die Schließung eines weiteren Schwimmbads vorsieht. Ich kann ja verstehen, dass die rot-grüne Koalition angesichts solcher Pläne den Betrieb lieber in eine privatrechtliche GmbH auslagern will.
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