Rede: Freien Sonntag schützen, Niederlagen vor Gericht vermeiden!
Rede des Fraktionsvorsitzenden Ralf-D. Lange auf der Ratssitzung am 30. März 2017 zum Tagesordnungspunkt 1.12 (Verkaufsoffene Sonntage)
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
Shoppen am Sonntag ist kein Menschenrecht. Allerdings ist der Sonntag als grundsätzlich arbeitsfreier Tag durch das Grundgesetz geschützt. Aber ich will hier nicht die Diskussionen der letzten Jahre wiederholen, das wäre wie in dem Film „Und täglich grüßt das Murmeltier“. Aus grundsätzlichen Überlegungen sind und waren wir als Linksfraktion schon immer gegen verkaufsoffene Sonntage – auch, um ein Mindestmaß an gemeinsamen privaten und gesellschaftlichen Aktivitäten für möglichst viele zu gewährleisten. Darauf hat auch immer wieder die „Allianz für den freien Sonntag“ hingewiesen, ein Zusammenschluss von Kirchen und Gewerkschaften. Aber diese Einwände haben Sie, meine Damen und Herren, in den vergangenen Jahren immer wieder mehrheitlich beiseite geschoben.
Die Gesetzeslage hat sich in dieser Angelegenheit nicht geändert. Allerdings schauen die Gerichte inzwischen zu Recht genauer hin. Von daher verbietet es sich eigentlich, in dieser Angelegenheit wie in jedem Jahr zu verfahren. Allerdings spricht hier die Vorlage der Verwaltung eine ganz andere Sprache. Es scheint, als würde hier nach dem Prinzip „Augen zu und durch“ gehandelt. Als hätte es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.11.2015 und die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts NRW vom Juli und August letzten Jahres nicht gegeben, die besagen, dass Sonntagsöffnungen nur noch zulässig sind, wenn die prägende Wirkung des Anlasses wie z.B. eine Veranstaltung für den öffentlichen Charakter des Tages überwiegt. Und das, meine Damen und Herren, muss jedes Mal im Einzelfall und stundengenau nachgewiesen werden.
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