Rede: Für eine Zweckentfremdungssatzung!
Rede von Horst Hohmeier zum Tagesordnungspunkt 2.8 – Antrag der Linksfraktion „Entwurf einer Zweckentfremdungssatzung“ auf der Ratssitzung am 13.07.2017.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
In ihrem NRW-Koalitionsvertrag haben CDU und FDP eine ganze Reihe von Maßnahmen angekündigt, die Mieterinnen und Mieter bitter zu spüren bekommen werden. Unter anderem ist dort zu lesen, dass sie die „Kündigungssperrfristverordnung“, die „Zweckentfremdungsverordnung“ und die „Umwandlungsverordnung“ aufheben und das Wohnungsaufsichtsgesetz „überprüfen“ wollen. Jetzt ist es zwar so, dass es in NRW überhaupt keine „Zweckentfremdungsverordnung“ mehr gibt, welche die Regierung Laschet aufheben könnte, genauso wenig wie eine „Umwandlungsverordnung“. Trotzdem müssen wir befürchten, dass die Verfasser*innen des Koalitionsvertrags damit eine Streichung der kommunalen Ermächtigung zum Erlass einer Zweckentfremdungssatzung, also von §10 Wohnungsaufsichtsgesetz, ankündigen wollen.
Viele wohnungspolitisch Aktive, darunter der Mieterverein, das Netzwerk „Stadt für Alle“ und auch wir als Linksfraktion, fordern seit langem, dass die Stadt Bochum eine Zweckentfremdungssatzung erlässt. In den Grundlinien zum Handlungskonzept Wohnen wird das nun auch als mögliche Maßnahme vorgeschlagen. Wenn wir nicht zulassen wollen, dass die CDU und die FPD uns das verunmöglichen, dann drängt die Zeit.
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